Schwerbehindertenausweis für Hämophile Patient:innen

Neuerungen im Schwerbehindertenrecht bei Hämophilie A

Bleib über Deine Rechte immer auf dem Laufenden, damit Du keine Sonderberechtigungen oder Nachteilsausgleiche verpasst.

Hast Du aufgrund Deiner Hämophilie A einen Schwerbehindertenausweis?

Das Schwerbehindertenrecht bei Hämophilie A – Mit einem Schwerbehindertenausweis gelten zum Beispiel besondere Vorschriften im Beruf für Dich. Daher kann es sinnvoll sein, Deine Erkrankung bei einem Bewerbungsgespräch anzusprechen.

Das Schwerbehindertenrecht ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Am 01. Januar 2018 ist die Reformstufe 2 des Bundesteilhabegesetzes in Kraft getreten, die Änderungen im Schwerbehindertenrecht zur Folge hatte. Seitdem gilt zum Beispiel ein verstärkter Kündigungsschutz für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Das heißt, eine Kündigung ist ohne vorherige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ungültig.

Was hat sich seitdem für Menschen mit Hämophilie A verändert, die Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben? Bleib über Deine Rechte immer auf dem Laufenden, damit Du keine Sonderberechtigungen oder Nachteilsausgleiche verpasst.

Auswirkungen auf den Schwerbehindertenausweis bei Hämophilie A

Maßgeblich für die Feststellung einer Schwerbehinderung ist der Grad der Behinderung (GdB). Bei einem GdB von 50 oder mehr gelten Menschen als schwerbehindert. Dabei sind die einzelnen Abstufungen in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 klar geregelt. Der Grad der Behinderung bei Menschen mit Hämophilie A ist abhängig von der Restaktivität des Faktors VIII und wird von ärztlichen Gutachtern bemessen.

Im Zuge des oben erwähnten Bundesteilhabegesetzes waren Änderungen in der Versorgungsmedizin-Verordnung geplant, welche sich auf die Feststellung des Schwerbehindertengrades bei Hämophilie ausgewirkt hätten.

Denn durch diese Änderungen wäre der GdB nach Folgendem bemessen worden:

Blutungen bei Hämophilie können durch innovative Therapiemöglichkeiten mehr und mehr reduziert werden, was zu einer deutlich niedrigeren Einstufung führen würde.

Da sich dieser Entwurf zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung jedoch immer noch in Überarbeitung befindet (Stand: 28.08.2020) und bisher nicht in Kraft getreten ist, gelten nach wie vor die alten Regelungen.

Das bedeutet: Der Grad der Behinderung bei Menschen mit Hämophilie richtet sich zurzeit weiterhin nach der Faktor-Restaktivität.

Wie beantragst Du den Schwerbehindertenausweis?

Den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis kannst Du bei dem für Dich zuständigen Versorgungsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde stellen. Dort kannst Du Dich auch beraten lassen.

Wer für Dich zuständig ist und wo Du das Antragsformular bekommst, erfährst Du beim Bürgeramt Deiner Stadt oder Du kannst Dir den Antrag im Internet herunterladen. Dein Hämophilie-Behandler hilft Dir bestimmt beim Beantragen und Ausfüllen.

Mit diesem Ausweis ist es möglich, bestimmte Leistungen und Hilfen (Nachteilsausgleiche) in Anspruch zu nehmen. Je nach Art der Behinderung werden zusätzliche Merkzeichen vergeben, die zu verschiedenen Vorteilen berechtigen. Weitere Informationen dazu findest Du in der Broschüre „Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen“ des Sozialverbandes Deutschland (SoVD).

Der Ausweis wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt. Dies ist abhängig vom Bundesland. Er kann zweimal verlängert werden, danach ist ein Neuantrag notwendig. Kümmere Dich am besten schon drei Monate vor Ablauf des Ausweises um einen neuen bzw. um eine Verlängerung.

Mehr Infos findest Du auch unter: www.schwerbehindertenausweis.de


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Quellen:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Überarbeitung der Versorgungsmedizin-Verordnung. Stand: 19.12.2018. (29.08.2020)

Deutsche Hämophiliegesellschaft. Zeitplan für Überarbeitung der Versorgungsmedizin-Verordnung weiter ungewiss. Stand: 05.09.2019. (29.08.2020)

Deutsche Hämophiliegesellschaft. Update zu den geplanten Änderungen bei der Einstufung im Grad der Behinderung. Stand: 15.02.2019. (29.08.2020)

Sozialverband VdK Deutschland e.V. Fragen und Antworten rund um den Schwerbehindertenausweis. (29.08.2020)