Eigentlich ist diese Beantragung der Pflegestufe recht einfach: Der einfachste Weg beginnt mit einem Anruf bei der zuständigen Krankenkasse. Dort haben wir um die Zusendung des entsprechenden Antrages durch die Pflegekasse gebeten. Das erfolgt in aller Regel sehr schnell. Es kommt ein Formblatt, in dem alle persönlichen Angaben zu einem selbst und zur pflegenden Person angegeben werden müssen. Dazu zählen Krankheiten, behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie nicht zuletzt die Bankverbindung, damit die Pflegekasse im Falle der Bewilligung auch das Pflegegeld überweisen kann. Danach muss der Antrag an die Pflegekasse zurückgesendet werden. Mit dem Antrag kommen auch Formblätter mit Fragen, anhand derer wir uns auf den Gutachtertermin vorbereiten konnten.
Besuch des Gutachters bei uns zu Hause
Wenn der Antrag bei der zuständigen Pflegekasse eingetroffen ist, wird eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) mit der etwa einstündigen Begutachtung vor Ort beauftragt. Wichtig ist: Ist begutachtende Person vor Ort, sollte man sich seiner persönlichen Situation entsprechend verhalten und auch bezüglich der Bewegungsmöglichkeiten nichts beschönigen.
Zu Anfang wurden wir vom Gutachter nach den persönlichen und häuslichen Verhältnissen befragt. Danach folgt die Befragung nach allen medizinischen Belangen: Erkrankungen, behandelnde Ärztinnen und Ärzten etc. Der Gutachter fragt auch, ob eventuell eine Kur bzw. Reha vorgenommen wurde und wenn ja, wann. Weiterhin erkundigt er sich, ob bereits geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen.
Dann folgen Fragen zur Bewältigung des Alltages. Dazu zählen unter anderem die Themen Hygiene und Körperpflege, Essen zubereiten, Gestaltung der Freizeit, Mobilität und Medikamente. Ebenso prüft der Gutachter die häusliche Wohnsituation im Hinblick auf Hindernisse, Stolperfallen und andere verbesserungswürdige Dinge. Auch Bewegungsabläufe von der betroffenen Person werden in Augenschein genommen – und auch da sollte man bei der Realität bleiben. So läuft eine Begutachtung im Großen und Ganzen ab. Vielleicht wird die Gutachterin oder der Gutachter noch zusätzliche Fragen stellen, aber das ergibt sich aus der Situation heraus.
Warten auf das Ergebnis
Anhand der gewonnenen Informationen ermittelt die begutachtende Person ein entsprechendes Ergebnis nach einem Punkte-Bewertungs-System. Der Bescheid kommt dann mit dem Ergebnis per Post und die Zahlung des Pflegegeldes nimmt ihren Lauf.
Ich kann dies nur empfehlen, gerade wenn man als Hämophilie-Patient auf Hilfe angewiesen ist und die Partnerin oder den Partner entlasten möchte. Also: Keine Angst davor haben, einen Pflegeantrag zu stellen … all das ist menschlich!!!
Hast Du Fragen, Anregungen oder Kritik? Dann schreibe uns gerne eine E-Mail über das Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.
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