Hilfe und Pflege im Alltag bei Hämophilie A

Hilfe und Pflege im Alltag bei Hämophilie A

Aus eigener Erfahrung schreibe ich in diesem Blog über das Thema „Pflege im Alltag“ – bezogen auf die Inanspruchnahme von Leistungen der zuständigen Pflegekasse.

Viele Menschen, auch wenn sie noch recht fit sind, haben dennoch ihre Probleme im Alltag. In unserem Alltag betrifft das meinen Mann. Allein kann/konnte er manche Dinge nicht bewältigen und muss/musste auf mich warten, z. B. beim Duschen. Da ich berufstätig bin, ist er immer darauf angewiesen, bestimmte Dinge wie das Duschen zu verrichten, wenn ich zu Hause bin. Allein schon aus dem Grund, dass man bestimmte Hindernisse bewältigen und Verletzungsmöglichkeiten ausschließen kann. 

Mit der Hämophilie A kommt er gut klar, da er das ganze Prozedere schon aus Kindheitstagen kennt. Aber im Laufe der letzten Jahre kamen einige körperliche Einschränkungen hinzu, welche durch die Hilfe anderer Personen aufgefangen werden müssen. 

Hilfe muss her

Da mein Mann mittlerweile extreme körperliche Einschränkungen hat – vorwiegend im Bewegungsapparat – haben wir uns letztes Jahr nach langem Überlegen dazu entschlossen, einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zwecks Begutachtung und Erteilung einer Pflegestufe zu stellen. 

Sicherlich ist das kopftechnisch nicht so ganz einfach, mit knapp 54 Jahren einen solchen Antrag zu stellen. Aber es geht in so einer Situation nicht anders, in der nun doch Hilfe benötigt wird. Man muss sich auch nicht dafür schämen, dass man im günstigsten Fall eine Pflegestufe erhält und dementsprechend auch Leistungen für die pflegende Person von der Pflegekasse gezahlt werden.

Dazu kommt noch, dass bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) auch Empfehlungen über geeignete Hilfsmittel, Verordnungsmöglichkeiten für Physiotherapie oder für eine geeignete Reha-Maßnahme ausgesprochen und dokumentiert werden.

Das Ergebnis des Gutachters

Nachdem der Gutachter des MDK bei uns war, kam relativ schnell der Bescheid über die Feststellung des Pflegegrades. Diesen hat der Gutachter aufgrund sämtlicher Informationen, wie z. B. Krankheitsbild, Bewegungsabläufe vor Ort, Umgebung und Realisierung des Alltages u. a. zusammengefasst und bewertet. 

In unserem, d. h. Im Falle meines Mannes Meikel, hat der Gutachter die Pflegestufe 2 als realistisch befürwortet, und das ist sicher auch gerechtfertigt. Er wird von mir gepflegt und „betreut“, um den Alltag für ihn absichern zu können. Dazu gehört aber auch, dass ich ihn zu seinen Ärztinnen und Ärzten bringe oder aber auch zur Fußpflege. 

Der Gutachter hat ebenso die Nutzung eines Rollators empfohlen, welcher nunmehr auch Bestandteil von Meikels Alltag ist. Gerade in Bezug auf die teils doch schon kaputten Gelenke und körperlichen Belastungen im Alltag, welche schon mal zusätzlichen Hilfebedarf erfordern, sollte man mit der Hämophilie und den körperlichen Einschränkungen einen Antrag auf eine Pflegestufe stellen. In einem weiteren Blog werde ich direkt über den Antrag auf eine Pflegestufe schreiben.

Hast Du Fragen, Anregungen oder Kritik? Dann schreibe uns gerne eine E-Mail über das Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.