„Wissen heißt wissen, wo es geschrieben steht,“ soll Albert Einstein gesagt haben. Ganz in diesem Sinne wollen wir Dir im manchmal unübersichtlichen Internet-Dschungel eine Orientierungshilfe bei sozialrechtlichen Themen geben. Denn es gibt durchaus zahlreiche Hilfen für Menschen mit Hämophilie A, man muss nur wissen, wie und wo man sie beantragt.
Ein paar informative Websites solltest Du daher im Blick haben.
Neben der Deutschen Hämophiliegesellschaft (DHG) und der Interessengemeinschaft Hämophiler e. V. (IGH) gehören dazu das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm).
Eine gute Übersicht über mögliche Leistungen bietet etwa die Broschüre des bvkm. Dort finden sich auch viele andere nützliche Merkblätter, wie zum Beispiel eine Orientierungshilfe für berufstätige Mütter mit einem behinderten Kind oder Informationen zur Grundsicherung, zu Steuern und zu Versicherungen.
Vom Sozialverband Deutschland gibt es eine übersichtliche Broschüre über Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung.
Und bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) kannst Du Dich von anderen Menschen mit einer Behinderung zu Teilhabeangeboten beraten lassen.
Unterstützung ist vielseitig und für alle Altersgruppen vorhanden
Möchtest Du einen Schwerbehindertenausweis beantragen verschafft Dir der Sozialverband VdK Deutschland einen guten Überblick. Für die Feststellung des Grades einer Behinderung sind allerdings die Versorgungsämter verantwortlich.
Beratung erhältst Du über die Schwerbehindertenvertretung beziehungsweise beim Integrationsamt/Inklusionsamt und den Integrationsfachdiensten.
Auf der Seite des BMAS findest Du die Versorgungsmedizin-Verordnung, die die Grade einer Behinderung und die Versorgung mit Hilfsmitteln regelt.
Für chronisch kranke und behinderte Menschen gibt es auch ein breites Unterstützungsangebot, wenn es um Ausbildung und Studium geht. Informieren kannst Du dich zum Beispiel bei der Bundesagentur für Arbeit, beim Deutschen Studentenwerk sowie bei den lokal organisierten Berufsbildungswerken und Berufsförderungswerken.
Für die Bewerbung auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang, kannst Du gegebenenfalls eine Härtefallregelung geltend machen oder andere Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs einfordern, etwa bei Studiengebühren, Stipendien oder BAföG.
Im Beruf sind des Weiteren Betriebsärztin oder -arzt, Betriebsrat und Berufsgenossenschaft wichtige Ansprechpartner für Deine Fragen.
Ist eine Erwerbsminderungsrente für Dich ein Thema, hat die IGH einige Informationen für Dich gesammelt. Mehr dazu gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung. Außerdem hat unser Blogger Meikel über seinen steinigen, aber erfolgreichen Weg zu dieser Leistung geschrieben.
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